Aus dem IHS:
181 ANHANG 1
182 - Neue Standardformen können auf Antrag einer mitarbeitenden Vereinigung im
Internationalen Kuratorium Guppy-Hochzucht in den „Inter-
Hochzuchtstandard“ aufgenommen werden, wenn die neue Form insgesamt
auf drei verschiedenen internationalen Guppy-Ausstellungen in zwei
aufeinanderfolgenden Jahren ausgestellt und als neue Standardform
ausgewiesen worden ist.
183 - Der Antragsteller hat einen Bewertungsvorschlag für die neue Standardform
bei der IKGH-Geschäftsstelle einzureichen. Der IKGH-Geschäftsführer legt
den Antrag zur Aufnahme des neuen Standards in den IHS allen
Mitgliedsvereinigungen zur Abstimmung vor.
184 - Die Abstimmung erfolgt schriftlich und das Ergebnis wird vom Geschäftsführer
des IKGH bekanntgegeben.
185 - Erreicht die Abstimmmung eine 2/3 Mehrheit, ist die neue Standardform ab 1. Januar des folgenden Jahres in den „Inter-Hochzuchtstandard“ aufzunehmen.